Werden Sie FierantIn auf unseren Märkten
Laut Marktordnung2019 § 4 Marktbeschicker Abs. 1 ist grundsätzlich jedermann berechtigt, unter Bedachtnahme auf die zur Verfügung stehenden Standplätze an allen Markttagen innerhalb der Marktzeiten auf den jeweiligen Märkten die dort zugelassenen Waren nach Maßgabe der Bestimmung der Marktordnung feilzuhalten und zu verkaufen. Befugte Veranstaltungsunternehmen, denen Standplätze zugewiesen werden, dürfen nur Marktbeschicker zulassen, auf die die Voraussetzungen des Abs. 2 lt. Marktordnung 2019 zutreffen.
Sie haben Interesse? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!
Werden Sie Fierant auf unseren Märkten
Kontaktdaten
Tel: +43 7252 575 558
E-Mail: marktwesen@steyr.gv.at
Adresse: Stadtplatz 27, 4400 Steyr