Parken in Steyr

Parken mit mehrspurigen Fahrzeugen ist in vielen Stadtteilen kostenlos, außer in gebührenpflichtigen Zonen. Über Automaten oder die Easypark-App erhalten Sie bequem Ihren Parkschein für bis zu 3 Stunden.

Bewohner:innen und Pendler:innen können kostengünstige Parkkarten beantragen – eine bequeme und budgetfreundliche Lösung für regelmäßiges Parken. Steyr bietet auch "Park & Work"-Zonen speziell für Berufstätige an, die das Parken in Arbeitsnähe erleichtern.

Zusätzlich zu Parkkarten stehen zahlreiche Tiefgaragen und Stellflächen in direkter Zentrumsnähe zur Verfügung. Diese bieten nicht nur sichere Abstellplätze, sondern erleichtern auch den Zugang zu wichtigen Einrichtungen und alltäglichen Zielen in der Stadt.


Gebührenpflichtige Zonen

Folgende Zonen sind von
Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr
und Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
gebührenpflichtig. 

Die Kosten für das Parken betrage 70 Cent pro halber Stunde. Die erlaubte Parkdauer ist zonenspezifisch geregelt! 

Weitere Informationen: 
Zonen
Kurzparkzonen Verordnung


  • Zone 1a Innere Stadt

  • Zone 1b Innere Stadt

  • Zone 2 Ennsdorf

  • Zone 3 Wehrgraben

  • Zone 4 Steyrdorf

  • Zone 5 Tabor Süd

Maximale Parkdauer: 3 Stunden
Folgende Straßen und Verkehrsflächen sind betroffen:
  • Ennskai
  • Brucknerplatz
  • Berggasse
  • Promenade
  • Redtenbachergasse 
  • Prof. Jörg Reitter-Platz

Bewohnerparkkarte

Sichern Sie sich jetzt Ihre Bewohnerparkberechtigung, wenn Ihr Hauptwohnsitz in dem unten aufgeführten Straßenzug gemeldet ist. Mit dieser Berechtigung dürfen Sie Ihr Fahrzeug über die erlaubte Parkdauer hinaus in den umliegenden Kurzparkzonen abstellen. Die Bewilligung gilt für maximal zwei Jahre und setzt voraus, dass Sie Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs sind oder nachweisen können, dass Ihnen ein arbeitgebereigener Wagen zur Privatnutzung überlassen wird.

Beachten Sie, dass Sie eine Kopie des Zulassungsscheins und des Meldezettels für den Antrag benötigen. 

Die Gebühren für die Bewohnerparkberechtigung betragen 54,40€ für ein Jahr und 94,50€ für zwei Jahre.
Bei einem Online-Antrag reduziert sich die Bundesgebühr um € 5,70 und bei Beantragung des Online-Bonus (im Online-Antrag beim Feld „Online-Bonus“ – „Häckchen“ setzen) erhalten sie einen zusätzlichen Bonus von € 6,00.


  • 1 Innere Stadt

  • 2 Ennsdorf

  • 3 Wehrgraben

  • 4 Steyrdorf

  • 5 Tabor Süd

  • Berggasse
  • Bindergasse
  • Brucknerplatz
  • Enge Gasse
  • Ennskai
  • Grünmarkt
  • Ölberggasse
  • Pfarrgasse
  • Promenade
  • Schulstiege
  • Stadtplatz
  • Werndl-Straße - nur Hausnummern 1 + 3
  • Zwischenbrücken


Beantragen Sie Ihre Bewohnerparkkarte

1. Erforderliche Unterlagen vorbereiten

Bitte halten Sie eine Kopie Ihres Zulassungsscheins und des Meldezettels bereit oder erteilen Sie uns online die Berechtigung zur Abfrage.

2. Onlineformular ausfüllen

Bei Unterzeichnung mit Ihrer ID-Austria wird die Bundesgebühr um € 5,70 reduziert. Wenn Sie außerdem den Online-Bonus beantragen (im Online-Formular unter dem Feld „Online-Bonus“ ein Häkchen setzen), erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von € 6,00.

3. Fertig

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie den Bescheid und die Parkkarte per Post.

Dauerparkkarte

Mit unserer Dauerparkberechtigung parken Sie Ihr Fahrzeug in allen gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Steyr, ausgenommen Stadtplatz, Grünmarkt, Gleinker Gasse und Sierninger Straße, über die erlaubte Parkdauer hinaus. 
Die Bewilligung ist für ein Jahr gültig und kann auch für mehrere Fahrzeuge beantragt werden, die jedoch nur abwechselnd in den Kurzparkzonen abgestellt werden dürfen.

Bitte beachten Sie, dass für den Antrag eine Kopie des Zulassungsscheins erforderlich ist.

Die Gebühr von 1.164,92€ wird bei Erteilung der Dauerparkberechtigung fällig.
Bei einem Online-Antrag reduziert sich die Bundesgebühr um € 5,70 und bei Beantragung des Online-Bonus (im Online-Antrag beim Feld „Online-Bonus“ – „Häckchen“ setzen) erhalten sie einen zusätzlichen Bonus von € 6,00


Beantragen Sie Ihre Dauerparkkarte

1. Erforderliche Unterlagen vorbereiten

Bitte halten Sie eine Kopie Ihres Zulassungsscheins bereit oder erteilen Sie uns online die Berechtigung zur Abfrage.

2. Onlineformular ausfüllen

Bei Unterzeichnung mit Ihrer ID-Austria wird die Bundesgebühr um € 5,70 reduziert. Wenn Sie außerdem den Online-Bonus beantragen (im Online-Formular unter dem Feld „Online-Bonus“ ein Häkchen setzen), erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von € 6,00.

3. Fertig

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie den Bescheid und die Parkkarte per Post.

Park & Work

Sichern Sie sich jetzt Ihren park&work-Parkplatz in den Bereichen Schiffmeister, ehemaliger Eybl oder am Tabor
Wenn Sie als Arbeitnehmer im innerstädtischen Bereich (Stadtplatz, Enge, Grünmarkt, Pfarrgasse, etc.) tätig sind oder am Tabor (im Bereich der neugeschaffenen Kurzparkzone) arbeiten, können Sie einen park&work-Parkplatz beantragen.

Die monatlichen Kosten für einen abgeschrankten park&work-Parkplatz betragen € 45,66 inklusive 20 % Umsatzsteuer. 
Für einen Parkplatz mit einem Parkbügel zahlen Sie € 38,05 inklusive 20 % USt. und für einen Parkplatz in der Tiefgarage der Stadthalle € 55,00 inklusive 20 % USt.

Für die Nutzung der Parkplätze erhalten Sie entweder einen Funkhandsender, Schlüssel oder eine Parkberechtigungskarte, deren Ausstellungskosten € 100,00 betragen. 
Zusätzlich fällt eine Vertragsgebühr von derzeit € 16,44, € 13,70 bzw. € 19,80 an.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Antragsstellung eine Arbeitsbescheinigung von Ihrem Dienstgeber benötigen.


Beantragen Sie Ihren park&work-Parkplatz

1. Erforderliche Unterlagen vorbereiten

Bitte halten Sie eine Arbeitsbescheinigung von Ihrem Dienstgeber bereit.

2. Onlineformular ausfüllen

Beantragen Sie mit unserem Onlineformular Ihren park&work-Parkplatz und erteilen Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat sowie Ihre Zustimmung zur elektronischen Zustellung.

3. Abholung der Fernbedienung

Nach Bearbeitung Ihres Antrags und Unterzeichnung des Vertrags können Sie einen Termin zur Abholung der Schranken-Fernbedienung vereinbaren. Eine Vorschreibung mit der Kaution für die Fernbedienung wird Ihnen zugesendet.

Parkstrafen

Für Einsprüche gegen Organstrafmandate und Meldungen über technische Defekte der Parkscheinautomaten ist der Österreichische Wachdienst die primäre Anlaufstelle:
kontakt@owd.at
05788303661

Für Fragen zur organisatorischen Abwicklung der Parkraumbewirtschaftung melden Sie sich unter:
bezirksverwaltung@steyr.gv.at
+43 7252 575 339