Kirchenaustritt

Möchten Sie in Steyr aus einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft austreten? Der Austritt ist unkompliziert und erfolgt durch schriftliche Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde. Der Austrittsprozess wird mit dem Tag der Meldung wirksam.

Wenn verfügbar, bitten wir um einen Nachweis über die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft. Dies kann beispielsweise ein Taufschein, ein Zahlungsnachweis oder eine Zahlungsaufforderung für den Kirchenbeitrag sein. Andere Bestätigungen über die Mitgliedschaft werden ebenfalls akzeptiert.

Nutzen Sie unser Onlineformular oder füllen Sie das Formular in einem unserer beiden Stadtservices persönlich aus. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter stadtservice@steyr.gv.at oder unter +43 7252 575-0 gerne zur Verfügung

So funktioniert der Kirchenaustritt

1. Formular online ausfüllen

... und mit ID-Austria signieren

2. Weiterleitung des Antrags

Mitarbeiterinnen des Stadtservices leiten Ihren Antrag an die jeweilige Religionsgemeinschaft weiter

3. Fertig