Meldewesen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Themen Wohnsitz-Anmeldung, -Abmeldung und -Ummeldung sowie zu den verschiedenen Bestätigungen, die vom Meldeamt ausgestellt werden. 
Informieren Sie sich hier über die notwendigen Schritte und Unterlagen für Ihre Anliegen.

Wohnsitz An-, Ab- und Ummeldung

Die An-, Ab- und Ummeldung erfolgt vor Ort im Meldeamt oder online bequem mit ID-Austria.
Jede/r Bürger/in ist dazu verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.
Die erfolgte Anmeldung wird umgehend durch einen Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) bestätigt – die sogenannte "Bestätigung der Meldung".

Wenn Sie sich persönlich vor Ort für eine Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung entscheiden, bringen Sie bitte einen Ausweis und den ausgefüllten Meldezettel mit.

Falls eine Abmeldung nicht mehr durch die meldepflichtige Person durchgeführt werden kann, beispielsweise aufgrund ihrer Abwesenheit, hat die Unterkunftsgeberin oder der Unterkunftsgeber bzw. die Hauptmieterin oder der Hauptmieter die Möglichkeit, eine behördliche Abmeldung zu veranlassen. Hier zum Online Formular.

Weitere Informationen:
Meldewesen (oesterreich.gv.at)

Meldebestätigung

Gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises kann auf Antrag eine gebührenpflichtige Meldebestätigung beim Meldeamt erhalten werden.
Die Bezahlung erfolgt direkt im Meldeamt.

Die Gebühren belaufen sich auf:

    € 2,10 für eine Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister.

    € 3,00 für eine Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister.

    Zusätzlich fallen € 14,30 Eingabegebühr (bei schriftlichem Antrag) und € 14,30 Ausfertigungsgebühr an, wenn die Meldebestätigung nicht an eine bestimmte Person oder Institution gerichtet ist (Allgemeine Meldebestätigung). 

Der Antragsteller kann sich allerdings von einer von ihm bevollmächtigten Person, (schriftliche Vollmacht erforderlich) welche sich ebenfalls ausweisen muss, vertreten lassen.

Weitere Bestätigungen

Im Meldeamt können weitere Bestätigungen (über den gemeinsamen Haushalt) für:

  • Wohnbeihilfe
  • Familienkarte des Landes Oö.
  • Oö. Schulveranstaltungshilfe
  • Mutter-Kind-Zuschuss 
  • Familienzuschuss beim Schuleintritt

ausgestellt werden.

Weitere Informationen: