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Natur- und Landschaftsschutz

Aufgrund der OÖ. BVB-Übertragungsverordnung Steyr/Steyr-Land (LGBl. 6/2019) ist die behördliche Zuständigkeit in Naturschutzangelegenheiten in Forstrechtsangelegenheiten ab 01. Feber 2019 vom Bürgermeister der Stadt Steyr auf die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land übertragen worden. Dies bedeutet, dass Steyrer Bürger und Bürgerinnen naturschutzrechtliche Anträge, sofern diese nicht mit einem bau- oder wasserrechtlichen Verfahren verbunden sind, bei der BH Steyr-Land stellen müssen.


Die Zielsetzungen des Naturschutzes sind umfangreich. Es soll in erster Linie die heimische Natur und Landschaft erhalten, gestaltet und gepflegt werden.

Insbesondere geschützt werden:

  • das ungestörte Wirkungsgefüge des Naturhaushaltes, also der Ablauf natürlicher Entwicklungen
  • der Artenreichtum der heimischen Pflanzen-, Pilz- und Tierwelt (Artenschutz) sowie deren natürliche Lebensräume und Lebensgrundlagen (Biotopschutz)
  • die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und der Erholungswert der Landschaft
  • Mineralien und Fossilien
  • Naturhöhlen und deren Besucher

aus dem OÖ Naturschutzgesetz 2001)

In Steyr gibt es fünf verordnete Schutzgebiete:

  • ein Europaschutzgebiet
  • drei verordnete Naturschutzgebiete
  • ein Landschaftsschutzgebiet und 
  • 13 Naturdenkmale 
    (siehe auch in der DORIS interMAP unter KARTEN/ Natur-GENESYS, wo die Positionen aller Schutzgebiete und Naturdenkmale genau ersichtlich sind bzw. Informationen dazu abrufbar sind).


Eine sehr wesentliche Unterstützung zur Bewertung von erhaltenswerten Biotopflächen der Stadt Steyr bildet die Biotopkartierung, die eine flächendeckende Naturbestandsaufnahme des Stadtgebietes darstellt und eine wesentliche Grundlage für Maßnahmen im Bereich der Naturraumplanung der Stadt Steyr darstellt.


Europaschutzgebiet "Unteres Steyr- u. Ennstal"

Das Europaschutzgebiet mit dem Namen „Unteres Steyr- u. Ennstal“ erstreckt sich auf Steyrer Stadtgebiet von der Kruglwehr an der Steyr durchgehend über die Innenstadt bis zum Rohrsteg (Herbert-Walzl-Steg) an der Enns. Dabei bieten unterschiedliche Zonierungen auch unterschiedliche Biotope und somit Schutzgüter, wie etwa den kleinen Auwald am Ennsknie vis a vis der Ramingbachmündung. 

Naturschutzgebiete "Untere Steyr", "Unterhimmler Au" und "Staninger Leiten"

In das Europaschutzgebiet sind u. a. die beiden nah aneinander gelegenen Naturschutzgebiete in der Unterhimmler Au integriert, nämlich jene mit dem Namen „Untere Steyr“ und „Unterhimmler Au“, die nicht nur wie etwa im EU-Schutzgebiet nur Schutzgüter ausweisen, sondern darüber hinaus auch Einschränkungen beim Besucherverhalten vorsehen.
Ein drittes Naturschutzgebiet ist im Norden der Stadt am Uferhang des Ennsstausees mit dem Namen „Staninger Leiten“ verordnet.

Landschaftsschutzgebiet

Ebenso wurde ein den Naturschutzgebieten in der Unterhimmler Au begleitender Landschaftsstreifen und auch Teile des Steyrflusses als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, um die Schönheit der ungetrübten Land- und Flusslandschaft zu erhalten. In einem Landschaftsschutzgebiet sind besondere Auflagen bei Bewilligungen aller Art vorgesehen.

Naturdenkmale

Bei den Naturdenkmalen handelt es sich in Steyr ausschließlich um Bäume mit besonderer und seltener Ausprägung. (z.B. Bergschulkastanie, Buche vis á vis des Finanzamtes, Trauerweiden im Wehrgraben) 

Naturschutzrechtliche Bewilligungen von baulichen Anlagen

Innerhalb einer 50m-Zone sind beiderseits von Flüssen und Bächen bauliche Maßnahmen nur im Einverständnis mit dem Naturschutzbeauftragten der Stadt Steyr möglich.

Die Errichtung von baulichen Anlagen ist unter bestimmten Voraussetzungen naturschutzrechtlich bewilligungspflichtig (z.B. im Grünland und in manchen Bereichen innerhalb einer 50 m Zone zur Enns, der Steyr und der Zubringerbäche).

Beizubringen: Antrag (formlos) mit Projektunterlagen beim Naturschutzbeauftragten der Stadt Steyr

Natur- und Landschaftsschutzbeauftragter

Der Naturschutzbeauftragte der Stadt Steyr wird von der Oö. Landesregierung als Sachverständiger in Zusammenhang mit der Vollziehung des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 bestellt (= Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz der oö. LReg.)

Aufgaben:

  • Beurteilung von baubewilligungs- und anzeigepflichtigen Bauvorhaben
  • Stellungnahmen hinsichtlich der Vollziehung des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 (insbesondere bezüglich der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne)
  • Stellungnahmen hinsichtlich naturschutzrechtlicher Verfahren im Grünland 
  • Vertreter der Stadt Steyr hinsichtlich Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler
  • Vertreter der Stadt Steyr in sonstigen Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes

Kontakt:
DI Grabner Günter
+43 7252 575-262
hochbau@steyr.gv.at

Verkauf von naturgeschützten Pflanzen

Der Verkauf von naturgeschützten Pflanzen (zB.: Palmkätzchen, Buxbaum, Maiglöckchen, Narzissen usw.) bedarf einer Bestätigung der Behörde. 

Bestätigt wird, dass die naturgeschützten Pflanzen auf eigenem Grund gezüchtet werden.

Kontakt:
Grasberger Gerhard
+43 7252 575-391
anlagenrecht@steyr.gv.at