Öffentliche Flächen können als Standorte für Foodtrucks genutzt werden, vorausgesetzt, es besteht eine Vereinbarung mit der Stadt Steyr.
Zusätzlich ist eine Genehmigung gemäß der Straßenverkehrsordnung erforderlich, wenn der Foodtruck auf der Straße für Zwecke eingesetzt wird, die nicht dem Verkehr dienen, oder wenn diese Aktivitäten Menschenansammlungen verursachen oder die Aufmerksamkeit von Fahrzeugführern beeinträchtigen könnten.
Selbstverständlich müssen auch Foodtrucks, genau wie jeder andere Gastronomiebetrieb, die geltenden Hygiene- und Lebensmittelvorschriften einhalten, trotz der Herausforderung, dass alle erforderlichen Einrichtungen auf einem begrenzten Raum untergebracht werden müssen.
Wichtig: Die Betriebsanlage selbst definiert sich als ein ortsgebundener Betrieb, in dem gewerbliche Aktivitäten dauerhaft stattfinden. Ein Fahrzeug, das regelmäßig einen oder mehrere feste Standorte ansteuert, um dort ein Gewerbe zu betreiben, wird i.d.R. als ortsgebunden betrachtet (die Standplätze sind somit i.d.R. genehmigungspflichtig). Eine Betriebsanlagengenehmigung ist in Fällen, in denen das Gewerbe bloß vorrübergehend ausgeübt wird, grundsätzlich nicht notwendig.
Sie haben noch kein Gewerbe? Detaillierte Informationen zur Gewerberegistrierung erhalten Sie beim Magistrat der Stadt Steyr in der Gewerbeabteilung und bei der Bezirksstelle der WKO Steyr.
Sofern Sie Ihr Gewerbe bereits ausüben und Interesse an einem Standort in Steyr haben, bitte wir Sie um schriftliche Kontaktaufnahme. Das Veranstaltungsservice der Stadt unterstützt Sie hierbei und hilft Ihnen, den jeweils richtigen Ansprechpartner zu finden.
Sofern Sie beispielsweise mit einem Food Truck bzw. Kiosk nur temporär bzw. unregelmäßig Standorte anfahren möchten, genügt einer Antrag betr. einer straßenpolizeilichen Bewilligung (formlos an bezirksverwaltung@steyr.gv.at).
Zusätzlich gelten folgende Tarife:
Strom u. Wasser:
Für den Verbrauch von elektrischer Energie und Wasser, sowie die Kanalbenützung, wenn keine Zähl- bzw. Messeinrichtungen vorhanden sind und der elektrische Anschlusswert über 500 Watt liegt, pauschal pro Tag EUR 6,10 (bzw. gem. geltender Tarifordnung der Stadt Steyr für die Benützung des öffentlichen Gutes über den Gemeingebrauch hinaus).
Standgebühr:
Für Verkaufshütten, Kioske, Verkaufswägen, Verkaufszelte und sonstige geschlossene Verkaufseinrichtungen usw. im Stadtgebiet pro m² und Monat: EUR 3,30.
Müllentsorgung:
Diese Kosten sind variabel bzw. abhängig vom jeweiligen Veranstaltungskonzept.
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