Kommunale Abgaben

Erfahren Sie auf unserer Webseite alles Wissenswerte über Wasserbenützungs- und Anschlussgebühren sowie Kanalbenützungsgebühren und Abfallgebühren. 
Hier können Sie sich über die optimale Abwicklung Ihrer Zahlungen informieren.


Abfallgebühren

Wasserbenützungsgebühren


  • Gebühren

  • Vorschreibung & Einhebung

  • Weitere Informationen

Die Wasserbenützungsgebühr wird jährlich gleichzeitig mit den Hausbesitzabgaben im Nachhinein vorgeschrieben und eingehoben. 

Eine Vorauszahlung (Akontozahlung) ist jeweils am 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig. 

Die Höhe der Vorauszahlungen wird auf Basis des Wasserverbrauchs des Vorjahres und der gültigen Wasserbenützungsgebühr berechnet. 

Die Vorauszahlungsbeträge können, im Fall großer Verbrauchsabweichungen, seitens der Stadt Steyr jederzeit angepasst werden. 
Diese Vorauszahlungen sind bei der jährlich im Nachhinein erfolgenden Gebührenabrechnung, welche am 15. Februar eines jeden Jahres fällig ist, in Abzug zu bringen. 

Bei einem Wasserneubezug richtet sich die Höhe der Vorauszahlungsbeträge nach einem geschätzten Wasserverbrauch. 

Wasseranschlussgebühren

Informationen zu den Wasseranschlussgebühren erhalten Sie unter: Stadtbetriebe Steyr - Home - Wasser - Gebühren

Kanalbenützungsgebühren


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  • Vorschreibung & Einhebung

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