Für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Steyr haben, jedoch eine öffentliche Steyrer Pflichtschule besuchen möchten, ist ein Umschulungsantrag beim Magistrat Steyr, Fachabteilung für Schule und Sport, zu stellen.
Dies gilt nicht für den Besuch einer Mittelschule. Besteht ein Wohnsitz in Oberösterreich muss für den Besuch einer Mittelschule kein Umschulungsantrag gestellt werden. Mit der Ausweitung der Berechtigungssprengel für Mittelschulen auf das gesamte Landesgebiet können alle 10- bis 14-jährigen Pflichtschüler:innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten selbst entscheiden, welche Mittelschule im Land sie besuchen möchten.
Stellungnahmen
von der Sprengelschule und von der Wunsschule einholen
Übermittlung an Magistrat Steyr
Der Magistrat teilt umgehend die Entscheidung mit