Für die Verwendung von Straßen, einschließlich Gehsteigen, Fußgängerzonen und Verkehrsinseln, zu anderen als verkehrsbezogenen Zwecken wie der Aufstellung von Plakatständern (A-Ständer) ist gemäß der Straßenverkehrsordnung eine Genehmigung erforderlich. Diese Regelung dient dazu, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten und mögliche Ablenkungen für Fahrzeuglenker zu vermeiden.
Insbesondere Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Fahrer zu beeinträchtigen, erfordern eine behördliche Genehmigung. Die Platzierung der Plakatständer sollte nur an Orten erfolgen, an denen der Verkehrsfluss nicht behindert wird, insbesondere im Bereich von Kreuzungen, um eine klare Sicht zu gewährleisten.
Die Plakatständer müssen mit den entsprechenden Aufklebern versehen werden, die zusammen mit der Genehmigung ausgehändigt werden. Diese Aufkleber sind jeweils am linken oberen Rand des Plakatständers anzubringen. Plakatständer ohne die erforderlichen Aufkleber oder solche, die den Verkehr behindern, werden von den Behörden entfernt, und es können Strafverfahren eingeleitet werden.
Bei der Beantragung der Genehmigung ist eine Liste mit Fotos der Aufstellungsorte beizufügen, einschließlich gut sichtbarer Kreuzungsbereiche mit gekennzeichneter Platzierung der Plakatständer.
Gebühren:
- € 14,30 Stempelgebühr
- € 35,80 Verwaltungsabgabe pro Plakatständer für Bescheiderlassung auf Gemeindestraßen
- € 35,00 Verwaltungsabgabe pro Plakatständer für die Bescheiderlassung auf Bundes- und Landesstraßen
- € 3,90 pro Beilage (Bogen)
Beantragen Sie Ihre Genehmigung zur Plakatständeraufstellung
2. Fertig
Nachdem der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie den Bescheid per Post.