Werbemöglichkeiten & Verkauf

Alles Wissenswerte über die Genehmigungsverfahren für Informations- oder Verkaufsstände, Plakatständeraufstellungen, Flugblätterverteilung, Lichtmastwerbetafeln und Firmenhinweisschilder ist hier zusammengefasst.
Erfahre, wie Du die erforderlichen Genehmigungen erhältst, um Werbe- und Ankündigungseinrichtungen aufstellen zu können.


Informations- oder Verkaufsstände

Um Straßen und öffentliche Bereiche wie Gehsteige oder Fußgängerzonen für nicht-verkehrliche Zwecke wie Informations- oder Verkaufsstände zu nutzen, ist gemäß der Straßenverkehrsordnung eine entsprechende Genehmigung erforderlich, unabhängig von anderen rechtlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die das Fahrverhalten beeinträchtigen könnten und somit die Aufmerksamkeit der Autofahrer lenken.

Gebühren:

  • € 14,30 Stempelgebühr
  • € 35,80 für Bescheiderlassung
  • € 3,90 pro Beilage (Bogen)

Hinweis:
Zusätzlich zu diesen Gebühren wird von der Liegenschaftsverwaltung auch eine Benützungsgebühr laut Tarifordnung vorgeschrieben (richtet sich nach Größe des Standes sowie nach der Dauer der Aufstellung).


Beantragen Sie Ihre Genehmigung zur Aufstellung eines Informationsstandes/ Verkaufsstandes

1. Formular ausfüllen

2. Fertig

Nachdem der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie den Bescheid per Post.

Transparentwerbung

Die Anbringung von Transparenten (Werbebanner, Werbetafeln usw.) auf öffentlichem Gut bzw. gemeindeeigenen Einrichtungen ist eine freiwillige kostenlose Serviceleistung der Stadt Steyr. 

Als Orte für die Anbringung von Transparenten werden definiert:

  • die Geländer im Kreuzungsbereich Werndlstr. – Tomitzstr. ggü. City Point
  • die Geländer im Kreuzungsbereich Werndlstr. – Tomitzstr. ggü. Bauernkammer
  • die Geländer der Vorlandbrücke (Kurvenbereich Richtung Neutor)
  • die Geländer der Schönauerbrücke stadteinwärts rechts nach der Bushaltestelle
  • der Fußgängerübergang Haager Straße (Plenklberg)
  • die Brückengeländer Wehrgraben Schwimmschule
  • die Geländer des Stegs zur Fachhochschule

Bei Veranstaltungen, die eine besondere Bedeutung für die Stadt haben (z.B.Adventmarkt, Musikfestival, Landesausstellung), werden Transparente auch auf der

  • Südwestfassade über dem Neutor,
  • dem Geländer Steyr-Brücke/Zwischenbrücken

genehmigt.


  • Ansuchen

  • Zulässige & Unzulässige Werbung

  • Anbringungsdauer

  • Kein Rechtsanspruch

Für die Anbringung von Werbetransparenten ist eine Genehmigung der Stadt Steyr erforderlich. Die Genehmigung ist schriftlich mittels Formular bei der Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung zu beantragen.

Es werden nur Transparente mit einer Maximallänge von 4 Meter genehmigt. Die zusätzliche Verwendung von Transparentträgern ist unzulässig. 

Durch die Anbringung von Transparenten darf keine Behinderung oder Gefährdung (beispielsweise für Verkehrsteilnehmer) entstehen.

Plakatständeraufstellung

Für die Verwendung von Straßen, einschließlich Gehsteigen, Fußgängerzonen und Verkehrsinseln, zu anderen als verkehrsbezogenen Zwecken wie der Aufstellung von Plakatständern (A-Ständer) ist gemäß der Straßenverkehrsordnung eine Genehmigung erforderlich. Diese Regelung dient dazu, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten und mögliche Ablenkungen für Fahrzeuglenker zu vermeiden.

Insbesondere Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Fahrer zu beeinträchtigen, erfordern eine behördliche Genehmigung. Die Platzierung der Plakatständer sollte nur an Orten erfolgen, an denen der Verkehrsfluss nicht behindert wird, insbesondere im Bereich von Kreuzungen, um eine klare Sicht zu gewährleisten.

Die Plakatständer müssen mit den entsprechenden Aufklebern versehen werden, die zusammen mit der Genehmigung ausgehändigt werden. Diese Aufkleber sind jeweils am linken oberen Rand des Plakatständers anzubringen. Plakatständer ohne die erforderlichen Aufkleber oder solche, die den Verkehr behindern, werden von den Behörden entfernt, und es können Strafverfahren eingeleitet werden.

Bei der Beantragung der Genehmigung ist eine Liste mit Fotos der Aufstellungsorte beizufügen, einschließlich gut sichtbarer Kreuzungsbereiche mit gekennzeichneter Platzierung der Plakatständer.

Gebühren:

  • € 14,30 Stempelgebühr
  • € 35,80 Verwaltungsabgabe pro Plakatständer für Bescheiderlassung auf Gemeindestraßen
  • € 35,00 Verwaltungsabgabe pro Plakatständer für die Bescheiderlassung auf Bundes- und Landesstraßen
  • € 3,90 pro Beilage (Bogen)


Beantragen Sie Ihre Genehmigung zur Plakatständeraufstellung

1. Formular ausfüllen

2. Fertig

Nachdem der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie den Bescheid per Post.


Flugblätterverteilung

Für die Nutzung von Straßen, einschließlich Gehsteigen und Fußgängerzonen, zu werblichen Zwecken wie beispielsweise der Verteilung von Flugblättern, ist gemäß der Straßenverkehrsordnung eine entsprechende Genehmigung erforderlich, unbeschadet anderer Rechtsvorschriften. Die Verteilung von Werbematerial ist nur direkt an Passanten gestattet.

Es ist untersagt, Werbematerial hinter Windschutzscheiben von Fahrzeugen zu platzieren oder Fahrzeuglenkern an Kreuzungsbereichen Werbematerial zu übergeben.

Gebühren:

  • € 14,30 Stempelgebühr
  • € 35,80 für Bescheiderlassung
  • € 3,90 pro Beilage (Bogen)

Beantragen Sie Ihre Genehmigung zur Flugblätterverteilung

1. Formular ausfüllen

2. Fertig

Nachdem der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie den Bescheid per Post.

Lichtmastwerbetafel / Firmenhinweisschilder

Die Anbringung von Lichtmastwerbetafeln auf öffentlichen Verkehrsflächen erfordert die straßenpolizeiliche Genehmigung der Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten sowie die Zustimmung des Grundeigentümers durch die Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung.

Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ist bei der Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung einzureichen bzw. online.
Ein separater Antrag für die straßenpolizeiliche Genehmigung ist nicht erforderlich, da dieser automatisch an die Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten  weitergeleitet wird.

Es ist besonders wichtig zu beachten, dass Lichtmastwerbetafeln, insbesondere in Kreuzungsbereichen, keine Sichtbehinderung verursachen dürfen. Dies wird in der Regel im Rahmen der straßenpolizeilichen Genehmigung geprüft, kann jedoch vorab durch Kontaktaufnahme mit der Liegenschaftsverwaltung (siehe unten) geklärt werden. 

Fotos der gewünschten Standorte, vorzugsweise in digitaler Form, sind dabei hilfreich. Pro Lichtmast dürfen nicht mehr als 3 Tafeln im Format 115 x 25 cm angebracht werden (bzw. 6 bei deckungsgleicher Montage – Windangriffsfläche!).

Zu beachten ist, dass Werbetafeln in Verbindung mit Verkehrszeichen nicht erlaubt sind, da dies die Verkehrszeichen juristisch außer Kraft setzen würde.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung .

Gebühren:
Seitens der Liegenschaftsverwaltung werden pro Tafel und Jahr derzeit € 55,40 (Stand: 2016) gemäß Tarifordnung der Stadt Steyr zur Vorschreibung gebracht.

Gebühr für straßenpolizeiliche Bewilligung (einmalig):

  • € 14,30 Stempelgebühr
  • € 35,80 Verwaltungsabgabe pro Tafel
  • €  3,90 pro Beilage (Bogen)


Beantragen Sie Ihre Genehmigung zur Lichtmastwerbetafel / Firmenhinweisschilder

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2. Fertig

Nachdem der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie den Bescheid per Post.

Werbe- und Ankündigungseinrichtungen

Die geplante Errichtung, Anbringung oder wesentliche Änderung von Werbe- und Ankündigungseinrichtungen mit elektrisch betriebener, leuchtender oder beleuchteter Werbe- und Anzeigefläche oder mit einer Gesamtfläche von mehr als 4 m² muss der Baubehörde vor Beginn des Vorhabens angezeigt werden.

Werbe- und Ankündigungseinrichtungen müssen sicher und ästhetisch gestaltet sein, um weder die Sicherheit zu beeinträchtigen noch das Orts- und Landschaftsbild zu stören.

Benötigte Unterlagen: 

  • Lageplan (Katasterauszug)
  • Grundbuchsauszug
  • Planskizze und technische Kurzbeschreibung des Bauvorhabens

Zeigen Sie Ihr Vorhaben an

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2. Fertig

Nachdem der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie den Bescheid per Post.