Giftbezug

Um giftige und sehr giftige Substanzen zu erwerben, die in der Giftliste aufgeführt sind, ist eine Giftbezugsbewilligung erforderlich.
Diese Bewilligung, auch bekannt als Giftbezugsschein oder Giftbezugslizenz, muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnorts des Antragstellers oder bei Betrieben bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Betriebsstandorts beantragt werden.

Eine Giftbezugsbescheinigung ermöglicht den mehrmaligen Bezug von Giften und ist maximal fünf Jahre gültig.

  • Gebühren

  • Beilagen

  • Hinweise & Erklärungen

  • Sachkenntnisse 

  • Kenntnisse der ersten Hilfe

Die im Hinblick auf den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften erforderlichen Kenntnisse sind jedenfalls nachgewiesen durch ein Zeugnis oder ein Diplom über den erfolgreichen Abschluss einer der folgenden Ausbildungen:

1. Studienrichtungen:

  • Medizin
  • Veterinärmedizin
  • Pharmazie
  • Chemie (einschließlich Lehramt)
  • Technische Chemie (einschließlich Lehramt)
  • Lebensmittel- und Biotechnologie
  • Biologie

2. besondere universitäre Ausbildung auf dem Gebiet der Toxikologie

3. Höhere Lehranstalt:

  • für Chemie
  • für Chemieingenieurwesen
  • Kolleg für Chemie

4. Diplomstudium zum Hauptschullehrer aus Physik/Chemie mit Ausbildung in Sachkunde (Umgang mit Giften)

5. Fachschule für Chemie

6. Ausbildung im Lehrberuf

  • Chemielabortechnik (alt: Chemielaborant)
  • Chemieverfahrenstechnik (alt: Chemiewerker)

7. Ausbildung im medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst

8. Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik

9. Befähigungsnachweis oder Gewerbeberechtigung für

  • das gebundene Gewerbe der Chemischen Laboratorien
  • das Gewerbe des Drogisten
  • das Gewerbe des Großhandels mit Arzneimitteln und Giften

10. Meisterprüfung für das Handwerk des Schädlingsbekämpfers


Die im Hinblick auf den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften erforderlichen Kenntnisse können auch durch eine Bestätigung über den erfolgreichen Besuch eines Kurses nachgewiesen werden, der bei nachstehenden Organisationen angeboten wird: 

Wirtschaftsförderungsinstitut Linz,
4024 Linz, Wiener Straße 150
Stundenanzahl: 24 Stunden (3 Tage)

Betreffend der/des nächsten Termine/s kann mit dem WIFI Linz, unter der Tel.-Nr. (0732) 3332-320 Kontakt aufgenommen werden.

OÖ. Akademie für Umwelt und Natur
Nähere Auskünfte können unter der Tel.-Nr.: (0732) 7720-14402 im Sekretariat gegeben werden. 

Beantragen Sie eine Giftzugbewilligung

1. Erforderliche Unterlagen vorbereiten


2. Formular ausfüllen


3. Fertig

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie den Bescheid per Post.