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Hecke

Zäune (= Einfriedungen) dürfen gemäß § 49 Oö. Bautechnikgesetz 2013 eine Höhe von 2 m nicht überschreiten. Eine Hecke fällt nicht unter den Tatbestand einer Einfriedung und ist somit keine bauliche Anlage. Es wird an dieser Stelle auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Folder Hecken- und Bauschnitt