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Bauanzeige

Für bestimmte Bauvorhaben in der Stadt Steyr ist vor Beginn der Arbeiten eine Bauanzeige gemäß § 25 Abs 1 OöBauO erforderlich. 
Diese Vorschriften regeln eine Vielzahl von Bauaktivitäten, um sicherzustellen, dass Bauprojekte sicher und im Einklang mit den städtischen Vorschriften durchgeführt werden.

Formulare:
Online-Formular Bauanzeige
PDF-Formular Bauanzeige

Kontakt:
baurecht@steyr.gv.at

Weitere Informationen:
ris.bka.gv.at


Für folgende Bauanzeigen sind gem. §25 Abs 4 Z 2 die u.a. Unterlagen notwendig

Für folgende Bauvorhaben ist vor Baubeginn eine Bauanzeige gemäß §25 Abs. 4 Z.2 erforderlich:

Unterlagen:

  • Bauplan in 2-facher Ausfertigung oder 1-fach bei digitalem Plan max. A3 Format
  • Energieausweis (nur bei Renovierungen gem 3lit a)

Für folgende Bauanzeigen sind gem. §25 Abs 4 Z 3 die u.a. Unterlagen notwendig

Für folgende Bauvorhaben ist vor Baubeginn eine Bauanzeige gemäß §25 Abs. 4 Z.3 erforderlich:

Unterlagen:

  • Baubeschreibung mit Unterschrift des (der) Anzeigenden
  • Zeichnerische Darstellung (Plan, Skizze und dgl.)
  • Zustimmung sämtlicher Grundeigentümer bei Abbruch