Für bestimmte Bauvorhaben in der Stadt Steyr ist vor Beginn der Arbeiten eine Bauanzeige gemäß § 25 Abs 1 OöBauO erforderlich.
Diese Vorschriften regeln eine Vielzahl von Bauaktivitäten, um sicherzustellen, dass Bauprojekte sicher und im Einklang mit den städtischen Vorschriften durchgeführt werden.
Formulare:
Online-Formular Bauanzeige
PDF-Formular Bauanzeige
Kontakt:
baurecht@steyr.gv.at
Weitere Informationen:
ris.bka.gv.at
Für folgende Bauvorhaben ist vor Baubeginn eine Bauanzeige gemäß §25 Abs. 4 Z.2 erforderlich:
Unterlagen:
- Bauplan in 2-facher Ausfertigung oder 1-fach bei digitalem Plan max. A3 Format
- Energieausweis (nur bei Renovierungen gem 3lit a)
Für folgende Bauvorhaben ist vor Baubeginn eine Bauanzeige gemäß §25 Abs. 4 Z.3 erforderlich:
- Errichtung oder Änderung von Hauskanalanlagen, Senkgrube und Düngersammelanlagen
- Balkon- und Loggienverglasung, Herstellung von unbeheizten Wintergärten
- Herstellung von Schwimm- oder Löschteichen, Schwimm- und sonstigen Wasserbecken mit einer Tiefe von mehr als 1,50m oder einer Wasserfläche von mehr als 50m²
- Errichtung von nicht bewilligungspflichtigen Windkraftanlagen
- Anbringung oder Errichtung von nicht bewilligungspflichtigen Photovoltaikanlagen oder Solaranlagen, wenn ihr e Höhe mehr als 2m über dem künftigen Gelände beträgt oder die Oberfläche der baulichen Anlagen um mehr als 1,50m überragt wird
- Veränderung der Höhenanlage um mehr als 1,50m
- Errichtung oder Änderung von eingeschossigen Gebäuden ohne Wohnzwecke mit einer bebauten Fläche bis zu 35m²
- Errichtung oder Änderung von Würstel- oder Fischbratständen u.a. Verkaufseinrichtungen
- Errichtung oder Änderung von Schutzdächern mit einer Fläche bis zu 50m²
- Fahrsilos mit einer nutzbaren Bodenplatte von mehr als 50m²
- Errichtung von Auszugschächten
- Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen)
- Oberflächenbefestigungen, Bodenversiegelungen, wenn die Fläche 1.000m² übersteigt
- Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5m
- Lärm und Schallschutzwänden mit einer Höhe von mehr als 3m
Unterlagen:
- Baubeschreibung mit Unterschrift des (der) Anzeigenden
- Zeichnerische Darstellung (Plan, Skizze und dgl.)
- Zustimmung sämtlicher Grundeigentümer bei Abbruch