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Aufzüge und Aufzugschächte


Aufzüge 

Nach dem Oö. Aufzugsgesetz ist die Errichtung und wesentliche Änderung von Aufzügen anzuzeigen. 

Unterlagen: 

  • Antragsformular
  • Ausreichende Beschreibung (Plan, Skizze, zeichnerische Darstellung, technische Beschreibung, etc), aus welcher der genaue Standort und Zweck hervorgehen muss
  • Gutachten nach § 13 Oö. Aufzugsgesetz 1998)

Weitere Informationen:
Bauanzeige

Aufzugschächte

Die Errichtung der Aufzugsschächte sind anzuzeigen.

Unterlagen:

  • Bauanzeigeformular inkl. Beschreibung
  • Lageplan mit eingezeichneter Lage des Bauvorhabens: 
  • Planliche Darstellung (Skizze) mit Maßangaben mit Unterschrift des (der) Anzeigenden

Weitere Informationen:
Bauanzeige

Förderung von Nachträglichen Lifteinbauten in Wohnhäusern

Die Stadt Steyr bietet eine Förderung für den nachträglichen Einbau von Personenliften in mehrgeschossigen Wohnhäusern an. Ziel ist es, die Lebensqualität im Stadtgebiet zu verbessern. Die Fördermittel werden jährlich im Haushaltsplan festgelegt und im Rahmen des verfügbaren Budgets vergeben.


  • Voraussetzungen für die Förderung

  • Art und Umfang der Förderung

  • Antrag und Genehmigung

  • Pflichten der Förderungsnehmer

  • Überprüfung und Rückforderung

  • Formulare