Die Stadt Steyr bietet eine Förderung für den nachträglichen Einbau von Personenliften in mehrgeschossigen Wohnhäusern an. Ziel ist es, die Lebensqualität im Stadtgebiet zu verbessern. Die Fördermittel werden jährlich im Haushaltsplan festgelegt und im Rahmen des verfügbaren Budgets vergeben.
Voraussetzungen für die Förderung
Art und Umfang der Förderung
Pflichten der Förderungsnehmer
Überprüfung und Rückforderung
- Nachträglicher Einbau von Personenliften in Wohnhäuser mit mindestens drei Obergeschossen.
- Der Einbau muss sich im Stadtgebiet von Steyr befinden.
- Eine Förderung des Landes Oberösterreich nach den aktuellen Wohnumfeldverbesserungs-Richtlinien muss vorliegen.
- Bis zu 30 % der anerkannten Investitionskosten können als nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse gewährt werden.
- Die Förderung richtet sich nach den vom Land Oberösterreich anerkannten Kosten und wird halbjährlich ausbezahlt.
- Anträge sind an den Magistrat der Stadt Steyr zu richten.
- Der Gemeinderat prüft und genehmigt die Förderanträge.
- Eine öffentliche Einsicht des Voranschlagsentwurfs und Rechnungsabschlusses erfolgt, um Transparenz zu gewährleisten.
- Die Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden.
- Änderungen am Förderprojekt bedürfen der Zustimmung der Stadt.
- Förderungsnehmer müssen alle anderen Förderungsmöglichkeiten ausschöpfen und gewährte Fördermittel bei der Mietzinsberechnung abziehen.
- Die Stadt überprüft die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel.
- Bei Missbrauch oder Nichterfüllung der Bedingungen wird die Förderung zurückgefordert.