Schulische Tagesbetreuung bzw. Nachmittagsbetreuung
Ganztägige Schulformen sind Schulen, die eine schulische Tagesbetreuung anbieten. An ganztägigen Schulformen werden Kinder nicht nur unterrichtet, sondern es findet auch eine Freizeitbetreuung statt. Ganztägige Schulformen bestehen aus Unterrichts- und Betreuungseinheiten, welche Lernzeiten (gegenstandsbezogene und individuelle Lernzeitstunden) und Freizeit inklusive Verpflegung umfassen.
Getrennte Abfolge in den GTS Volksschulen und der ASO 1:
Bei der GTS in der getrennten Form findet im Anschluss an den Unterricht am Vormittag die Betreuung statt. Der Betreuungsteil umfasst eine Mittagsverpflegung, Lern- und Freizeiten. Die gegenstandbezogene Lernzeit wird von den Lehrkräften der Schule abgehalten. Neben der Betreuung beim gemeinsamen Mittagessen umfasst das Angebot auch die Begleitung der Kinder in der Freizeit am Nachmittag. Hier stehen vor allem Aktivitäten am Programm, die Spaß machen und die Bewegungsfreude sowie die Kreativität der Kinder und das Miteinander fördern.
Der Betreuungsteil kann bei der getrennten Abfolge an einzelnen Nachmittagen einer Woche in Anspruch genommen werden. An den angemeldeten Betreuungstagen besteht Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr bzw. am Freitag bis 15 Uhr.
Verschränkte Abfolge in der Mittelschule GTS Ennsleite:
Die GTS Mittelschule Ennsleite wird in der verschränkten Abfolge geführt. Hier werden die Einheiten für Lern- und Freizeitstunden auf den ganzen Tag aufgeteilt und finden abwechselnd statt.
Für die Führung einer Klasse mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles ist erforderlich, dass alle Schüler einer Klasse am Betreuungsteil während der ganzen Woche angemeldet sind. Es besteht Anwesenheitspflicht an allen Schultagen laut Stundenplan.
Anmeldung:
Der Antrag um Aufnahme in den Betreuungsteil, ist bis spätestens 15. März vor Beginn des jeweiligen Schuljahres einzureichen.
Nach dieser Frist ist eine Anmeldung nur möglich, wenn dadurch keine zusätzliche Gruppe erforderlich ist.
Abmeldung:
Ein Wechsel im Ausmaß der Betreuungstage oder eine Abmeldung vom Betreuungsteil ist während des Schuljahres nur zum Ende des ersten Semesters möglich. Die Abmeldung hat spätestens drei Wochen vor dem Ende des ersten Semesters zu erfolgen. Zu einem anderen Zeitpunkt kann eine Abmeldung nur bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe erfolgen.
Elternbeitrag:
Zur Deckung der anfallenden Betriebskosten in den ganztägig geführten Pflichtschulen der Stadt Steyr werden von den Eltern oder Erziehungsberechtigten (Unterhaltspflichtigen) Beiträge eingehoben.
Inanspruchnahme der Tagesbetreuung:
1-2 Tage € 54,30 monatlich
3 Tage € 72,20 monatlich
4 Tage € 90,20 monatlich
5 Tage € 108,60 monatlich
Der Elternbeitrag wird im Vorhinein am 10. eines jeden Monats (September bis Juni) mittels SEPA-Lastschrift abgebucht.
Ermäßigung:
Bei einem Familien-Bruttoeinkommen von unter € 2.102,00 kann ein Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages gestellt werden.
Verpflegungskostenbeitrag:
Es besteht Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Mittagessens in der Schule. Dafür ist ein Verpflegungskostenbeitrag in der Höhe von € 5,60 pro Portion zu entrichten, der im Nachhinein am 10. eines jeden Monats mittels SEPA-Lastschrift abgebucht wird.
Der Verpflegungskostenbeitrag kann aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen und wirtschaftlichen Umständen zur Gänze nachgesehen werden, wobei auf die Einkommensverhältnisse der Familie Bedacht zu nehmen ist. Als Einkommensgrenze werden die aufgrund des § 7 Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes, LGBl 107/2019 idgF erlassenen Richtsätze herangezogen.