Die An-, Ab- bzw. Ummeldung erfolgt vor Ort im Meldeamt oder online bequem mit ID-Austria.
Jede/r Bürger/in ist dazu verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.
Die erfolgte An-, Ab- bzw. Ummeldung wird umgehend durch einen Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) bestätigt – die sogenannte "Bestätigung der Meldung".
Wenn Sie sich für eine persönliche An-, Ab-, bzw. Ummeldung vor Ort entscheiden, bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) und den ausgefüllten, vom Unterkunftsgeber unterschriebenen Meldezettel mit.
Bei ausländischen Staatsbürgern ist unbedingt ein Reisedokument erforderlich.
Falls eine Abmeldung nicht mehr durch die meldepflichtige Person durchgeführt werden kann, beispielsweise aufgrund ihrer Abwesenheit, hat die Unterkunftsgeberin oder der Unterkunftsgeber bzw. die Hauptmieterin oder der Hauptmieter die Möglichkeit, eine behördliche Abmeldung zu veranlassen. Hier zum Online Formular.
Weitere Informationen:
Meldewesen (oesterreich.gv.at)