Meldewesen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Themen Wohnsitz-Anmeldung, -Abmeldung und -Ummeldung sowie zu den verschiedenen Bestätigungen, die vom Meldeamt ausgestellt werden. 
Informieren Sie sich hier über die notwendigen Schritte und Unterlagen für Ihre Anliegen.

Terminvereinbarung:
Meldeamt (An-, Ab-, Ummeldung) 1 bis 2 Personen
Meldeamt (An-, Ab-, Ummeldung) 3 oder mehr Personen
Meldebestätigung oder Meldeauskunft


Wohnsitz An-, Ab- bzw. Ummeldung

Die An-, Ab- bzw. Ummeldung erfolgt vor Ort im Meldeamt oder online bequem mit ID-Austria.
Jede/r Bürger/in ist dazu verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden.
Die erfolgte An-, Ab- bzw. Ummeldung wird umgehend durch einen Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) bestätigt – die sogenannte "Bestätigung der Meldung".

Wenn Sie sich für eine persönliche An-, Ab-, bzw. Ummeldung vor Ort entscheiden, bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) und den ausgefüllten, vom Unterkunftsgeber unterschriebenen Meldezettel mit.

Bei ausländischen Staatsbürgern ist unbedingt ein Reisedokument erforderlich.

Falls eine Abmeldung nicht mehr durch die meldepflichtige Person durchgeführt werden kann, beispielsweise aufgrund ihrer Abwesenheit, hat die Unterkunftsgeberin oder der Unterkunftsgeber bzw. die Hauptmieterin oder der Hauptmieter die Möglichkeit, eine behördliche Abmeldung zu veranlassen. Hier zum Online Formular.

Weitere Informationen:
Meldewesen (oesterreich.gv.at)

Meldebestätigung

Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), entweder eine

  • einfache" Meldebestätigung (diese bestätigt, dass Sie angemeldet sind, seit wann und wo) oder auch eine
  • "historische" Meldebestätigung (diese umfasst auch alle früheren Anmeldungen und zugehörige Abmeldungen)

beantragen. 

Sie können dabei auch wählen, ob Sie die Bestätigung(en) aus dem lokalen Melderegister wollen (in diesem sind nur Ihre Meldungen innerhalb der Gemeinde gespeichert) oder aus dem Zentralen Melderegister – ZMR (hier sind Ihre Meldungen in ganz Österreich gespeichert). 

Meldebestätigungen aus dem lokalen Melderegister müssen bei der jeweils örtlich zuständigen Meldebehörde beantragt werden und werden von dieser ausgestellt, Meldebestätigungen aus dem ZMR erhalten Sie bei jeder Meldebehörde.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine einfache Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) online via oesterreich.gv.at anzufordern, wenn Sie über

  • ID Austria oder EU Login
  • eine Online-Zahlungsmöglichkeit (z.B. Kreditkarte, Online-Banking)

verfügen. 

Eine Meldebestätigung online kann die Antragstellerin/der Antragsteller nur für sich selbst anfordern.

Nähere Details zu den Kosten entnehmen Sie bitte unter oesterreich.gv.at.

Weitere Bestätigungen

Im Meldeamt können weitere Bestätigungen (über den gemeinsamen Haushalt) für:

  • Wohnbeihilfe
  • Familienkarte des Landes Oö.
  • Oö. Schulveranstaltungshilfe
  • Mutter-Kind-Zuschuss 
  • Familienzuschuss beim Schuleintritt

ausgestellt werden.

Weitere Informationen: