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Pergola

Gemäß § 26 Z. 5 Oö. Bauordnung 1994 gehören Pergolen zu den bewilligungs- und anzeigefreien Bauvorhaben. 

Unter einer "Pergola" kann allerdings nur ein regelmäßig in Leichtbauweise (vorzugsweise in Holz) ausgeführtes Gerüst verstanden werden, das für das "Ranken" von Pflanzen erforderlich ist (vergleichbare Gerüste mit Abdeckungen - z.B. aus Glas, Kunststoffelementen o.ä. - fallen daher nicht mehr unter diesen Begriff).

Handelt es sich in Wahrheit bei dem von Ihnen geplanten Bauvorhaben aber um einen (nicht allseits umschlossenen) überdachten Sitzplatz mit einer Fläche bis 50 m², besteht eine Bauanzeigepflicht gemäß § 25 Abs. 1 Z. 9b Oö. Bauordnung 1994.
Bis zu einer Fläche von 15 m² ist ein Schutzdach im Bauland allerdings bewilligungs- und anzeigefrei, wenn den geltenden bau- bzw. raumordnungsrechtlichen Bestimmungen entsprochen wird.

Weitere Informationen:
Bauanzeige