Sozialhilfe

In der Fachabteilung für Soziales und Integration können Sie Anträge auf Sozialhilfe zur Unterstützung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs stellen.

Nähere Informationen und Antragsformulare zur Sozialhilfe finden Sie auf der Website des Landes Oberösterreich. Die Antragsformulare liegen außerdem in beiden Stadtservice-Stellen auf.

Voraussetzungen

Grundsätzlich können Personen Sozialhilfe beziehen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die eigenen Einkünfte reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt und die Wohnkosten für sich selbst oder unterhaltsberechtigte Angehörige zu decken. Das Einkommen liegt unter den in Oberösterreich geltenden Einkommensgrenzen für die Sozialhilfe.
  • Anspruch können insbesondere österreichische Staatsbürger*innen, anerkannte Flüchtlinge sowie Personen haben, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Österreich aufhalten. Für Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz gelten teilweise besondere Regelungen.
  • Der Hauptwohnsitz und der tatsächliche Lebensmittelpunkt befinden sich in der Stadt Steyr.
  • Antragsteller*innen müssen aktiv daran mitwirken, ihre finanzielle Notlage zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise die Vormerkung beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitssuchend, die Suche nach einer Arbeitsstelle oder die Geltendmachung bestehender Ansprüche gegenüber Dritten.

Antragstellung

Bitte geben Sie den Antrag persönlich ab. Dafür ist eine Terminbuchung erforderlich. Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie im Bereich „Terminbuchung“.

Sie können den Antrag im Amtsgebäude Reithoffer, Pyrachstraße 7, 4400 Steyr, sowie bei den Sozialberatungsstellen einreichen.

Bitte bringen Sie zum Termin einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Wenn Sie den Antrag für eine andere Person abgeben, benötigen Sie eine gültige Vollmacht oder die Urkunde über Ihre Bestellung als Erwachsenenvertreter*in. Dies gilt nicht für Personen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben.

Den Sozialhilfeantrag sowie die erforderlichen Beiblätter für volljährige und minderjährige Personen im gemeinsamen Haushalt finden Sie auf der Website des Landes Oberösterreich:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/23004.htm

Die Antragsformulare liegen außerdem in beiden Stadtservice-Stellen auf. Bitte beachten Sie, welche Beilagen erforderlich sind, und bringen Sie diese zum Termin mit.

Bearbeitung

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu drei Monate dauern. Wir bemühen uns jedoch, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Bezugsbestätigung beantragen

Sie benötigen eine Bestätigung über den Bezug von Sozialhilfe, zum Beispiel für die Wohnbeihilfestelle?

Sie können die Bezugsbestätigung per E-Mail beantragen. Ihre Anfrage wird von der zuständigen Stelle bearbeitet. Die Bezugsbestätigung wird Ihnen anschließend per Post übermittelt.

Wer kann eine Bezugsbestätigung anfordern?

Eine Bezugsbestätigung können Personen anfordern, die

  • aktuell Sozialhilfe beziehen oder
  • in einem bestimmten Zeitraum Sozialhilfe bezogen haben.


Welche Angaben werden benötigt?

Bitte geben Sie für jede Person, für die eine Bezugsbestätigung benötigt wird, folgende Daten an:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse
  • gewünschter Zeitraum


Antrag stellen

Bezugsbestätigung per E-Mail beantragen 


Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Ausstellung der Bezugsbestätigung verwendet.

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