Wir orientieren uns am Pflegemodell nach Monika Krohwinkel und organisieren unsere Pflege mit Hilfe des Modelles der Bezugspflege
Die Bezugspflege ist ein Versuch ganzheitliche Pflege in die Praxis umzusetzen. Der Pflegeprozess wird so gestaltet, dass jedem/er Bewohner/in eine Bezugspflegefachkraft (DGKS/P) zugeteilt wird, die für ihn von der Aufnahme bis zum Ende des Pflegezeitraums zuständig ist. Diese Bezugspflegefachkraft ist verantwortlich für die Planung und Koordination der Pflege- und Fördermaßnahmen dieses/er Bewohners/in. D. h., die Bezugspflegefachkraft (Primary Nurse) ist verantwortlich für den gesamten Pflegeprozess, einschließlich Pflegeplanung, Durchführung der Pflegemaßnahmen und Pflegedokumentation. Auf diese Weise erhalten BewohnerInnen und deren Angehörige eine/n verlässliche/n Partner/in.
Die 4 Grundelemente der Bezugspflege
1. Übertragung der persönlichen Verantwortung für das Treffen von Entscheidungen auf eine Person und deren Akzeptanz durch diese Person:
Bei der Bezugspflege ist eine Bezugspflegefachkraft kontinuierlich für Pflegeentscheidungen und für eine festgelegte Bewohnergruppe verantwortlich. Das bedeutet Übertragung und Übernahme individueller Verantwortung für pflegerische Entscheidungen durch nur eine Pflegende. Die Bezugspflegefachkraft muss berufliche Entscheidungen treffen und dafür Rechenschaft ablegen können. Die Verantwortung erstreckt sich bei diesem Pflegesystem über 24 Stunden an 7 Tagen die Woche über das ganze Jahr. Daher muss die Pflegeplanung vorausschauend (prospektiv) geplant werden und keine Zustandsbeschreibungen oder Reaktionen auf momentane Ereignisse darstellen.
Die Bezugspflegefachkraft gibt zwar vor, wie gepflegt werden muss, kann aber nicht immer anwesend sein. Sie wird in ihrer Abwesenheit durch ihre Bezugspflegekraft vertreten.
2. Tägliche Arbeitszuweisung nach der Fallmethode:
Das bedeutet, dass die Bezugspflegefachkraft für alle Tätigkeiten zuständig ist, die ihre/n Bewohner/in betreffen.
3. Direkte Kommunikation von Mensch zu Mensch:
Die Bezugspflegefachkraft ist die Schlüsselperson für die bewohnerbezogene Kommunikation und Kooperation aller an der Pflege und Behandlung beteiligten Berufsgruppen. Durch die direkte Kommunikation gehen weniger Informationen verloren.
4. Übernahme der Verantwortung für die Qualität der für einen Bewohner erbrachten Pflege durch eine Person, und zwar 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche:
D. h., die Pflegeplanende ist zugleich der Pflegedurchführende. Wenn die Bezugspflegefachkraft im Dienst ist, führt sie soweit möglich die direkte Pflege am/an der Bewohner/in selbst durch. Die Bezugspflegefachkraft muss so viel direkte Pflege durchführen, dass sie den Zustand des/der Bewohners/in und die Wirksamkeit ihrer Pflegeplanung beurteilen kann.
Ziele der Bezugspflege
- Gleichmäßige Verteilung von Kompetenzen und ganzheitliche Information
- Steigerung der BewohnerInnen- und Angehörigenzufriedenheit (durch bewohnerorientierte Arbeitsaufteilung nach Anzahl ganzheitlich zu betreuender BewohnerInnen)
- Reibungslose Arbeitsabläufe (durch dezentrale Koordination im Wohnbereichsablauf)
- Steigerung der MA – Zufriedenheit durch hohe Selbstverantwortung und Eigenkontrolle eines jeden in seinem Bereich
- Es kann eine Qualitätsverbesserung erreicht werden: Durch die direkte Kommunikation zwischen ÄrztInnen, Pflegepersonal, BewohnerInnen und Angehörigen gehen weniger Informationen verloren. Die Bezugspflegefachkraft muss so viel direkte Pflege durchführen, dass sie den Zustand des/der Bewohners/in und die Wirksamkeit ihrer Pflegeplanung beurteilen kann.
Verantwortung in der Pflege
Die Bezugspflege ist das einzige Pflegesystem, in dem Verantwortung klar zugeteilt ist.
Voraussetzungen für Pflegende, sich der Verantwortung zu stellen:
- Fähigkeit und Freiheit, selbst entscheiden zu können (Autonomie)
- Klarer Zuspruch von Autorität
- Verfügen über berufliche und interpersonale Kompetenz
Nach Monika Krohwinkel lässt sich der Verantwortungsbereich in
3 Aufgabengebiete teilen:
- direkte Pflege
- Dokumentation
- Bewohnerorientierte Arbeitsorganisation
Die Pflegenden müssen ihre Pflege vor dem/der Bewohner/in und dessen Familie ebenso rechtfertigen können wie vor den Mitarbeiter/innen, dem/der Arbeitgeber/in, der Gesellschaft, der Berufsgruppe und sich selbst.