Hundehaltung

Melden Sie Ihren Hund bequem online an oder ab oder beantragen Sie eine Ersatz-Hundemarke. 
Alternativ stehen Ihnen unsere beiden Stadtservice-Stellen für eine persönliche Abwicklung zur Verfügung. 

Hundeanmeldung

Für jeden Hund in Oberösterreich über 12 Wochen ist eine Anmeldung erforderlich.
Halter müssen über 16 Jahre alt sein und die erforderliche Sachkunde besitzen.
Die Kennzeichnung des Hundes mit einer Hundemarke und einem Mikrochip dient dem Tierschutz und der Tierseuchenbekämpfung, insbesondere zur Verhinderung von Tollwut. Bei Verlust oder Unlesbarkeit der Marke ist eine Ersatzmarke zu beantragen.
Innerhalb von 3 Tagen nach Übernahme des Hundes muss die Anmeldung in der Hauptwohnsitz-Gemeinde erfolgen. 

  • Erforderliche Unterlagen

  • Weitere Informationen

  • Lichtbildausweis des Hundehalters
  • Meldezettel
  • Impfpass oder EU-Heimtierausweis des Hundes
  • Bestätigung über eine Hundehaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme von 725.000 EUR)
  • Nachweis der Sachkunde oder Begleithundeprüfung 
  • Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank


Melden Sie Ihren Hund an

1. Erforderliche Unterlagen vorbereiten

Bitte bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor.

2. Onlineformular ausfüllen

Wenn Sie mit Ihre ID-Austria unterzeichnen und den Online-Bonus beantragen (setzen Sie ein Häkchen im entsprechenden Feld des Online-Formulars) und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, erhalten Sie einen Bonus von 6,00 €.

3. Fertig

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie die Hundemarke und Vorschreibung per Post.

Hundeabmeldung

Wenn Sie die Hundehaltung beenden möchten, müssen Sie dies innerhalb einer Woche mitteilen, unter Angabe des Grundes für die Beendigung oder der Information über einen neuen Hundehalter. Falls der Hund verstorben ist, fügen Sie bitte eine entsprechende Bestätigung eines Tierarztes bei.
Die Hundemarke dürfen Sie als Andenken behalten jedoch darf diese für einen anderen Hund nicht verwendet werden.


Melden Sie Ihren Hund ab

1. Erforderliche Unterlagen vorbereiten

Falls der Hund verstorben ist, fügen Sie bitte eine entsprechende Bestätigung eines Tierarztes bei.

2. Onlineformular ausfüllen

Melden Sie Ihren Hund online ab.

3. Fertig

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per Post.

Ersatzhundemarke

Die Hundemarke soll gemäß den Vorschriften am Halsband deines Hundes angebracht werden, damit er sie stets bei sich trägt. 
Falls die Hundemarke verloren geht, kann eine Ersatz-Hundemarke beantragt werden.

Sie haben die Möglichkeit, die Hundemarke entweder persönlich in einer unserer beiden Stadtservice-Stellen zu beantragen oder das Formular vorab online auszufüllen und die Ersatzhundemarke dann vor Ort abzuholen.

Hundeabgabe

Die Hundeabgabe wird jährlich für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12. vorgeschrieben und ist jeweils bis zum 31.03. eines jeden Jahres zu entrichten. 
Die Hundeabgabe ist eine unteilbare Abgabe und ist immer im vollen Jahresbetrag zu entrichten, auch wenn der Hund nur einige Monate im Jahr gehalten wurde. 

Hier können Sie sich über die optimale Abwicklung Ihrer Zahlungen informieren.


  • Abgabenhöhe

  • Weitere Informationen

Leinen- und Maulkorbpflicht

Sichern Sie sich ein harmonisches Zusammenleben zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern in Steyr. Eine ordentliche Hundehaltung beginnt beim Hundehalter, der sich um gegenseitiges Verständnis bemühen sollte. Missverständnisse in der Kommunikation zwischen Mensch und Tier führen oft zu Problemen. Rücksichtnahme auf Mitbürger, die sich durch freilaufende Hunde belästigt fühlen, ist entscheidend für verantwortungsbewusste Hundehalter.

Weitere Informationen:

Hundekot

Erfreuen Sie sich als Hundebesitzer an der Gesellschaft Ihres tierischen Begleiters, aber übernehmen Sie auch die Verantwortung für sein Wohlbefinden und die Sauberkeit unserer Stadt. Die Stadt Steyr unterstützt Sie dabei mit Hundekot-Beutel-Spendern an ausgewählten Standorten, um die Reinheit unserer Straßen und Grünflächen zu fördern.

Gemäß dem Oö. Hundehaltegesetz sind Hundeführer dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner umgehend zu entfernen und zu entsorgen, um die öffentlichen Orte sauber zu halten. Ein respektvoller Umgang miteinander sowie die Einhaltung dieser Regeln tragen dazu bei, ein angenehmes Zusammenleben von Mensch und Hund in Steyr zu gewährleisten.

Wir danken allen verantwortungsbewussten Hundebesitzern für ihre Mitwirkung! Sollten Sie einen leeren Beutelspender vorfinden, kontaktieren Sie bitte die Kommunalbetriebe Steyr unter der Telefonnummer +437252 899 720.

Weitere Informationen:
Standorte der Hundekotsackerl-Spender

Unfruchtbarmachung weiblicher Tiere

Erfahren Sie hier alles über die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unfruchtbarmachung weiblicher Hunde durch die Stadtgemeinde Steyr gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 1. März 1979.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Anträge vor Ort bei der Fachabteilung Gesundheitsangelegenheiten und Veterinärwesen oder online eingereicht werden. 

Antragsberechtigt sind Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Steyr, die die Hundeabgabe entsprechend der Verordnung der Stadt Steyr entrichtet haben. 

Der Antrag erfordert eine tierärztliche Bestätigung über die durchgeführte Operation sowie eine saldierte Rechnung des Tierarztes für die Ovariohysterektomie.

Der einmalige Zuschuss beträgt € 36,34 und wird im Nachhinein gewährt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.


Beantragen Sie Ihren Zuschuss zur Unfruchtbarmachung weiblicher Hunde

1. Erforderliche Unterlagen vorbereiten

2. Onlineformular ausfüllen

3. Fertig

Wichtige Informationen & Fundtiere

Tierärzte:

Fundtiere:
Entdecken Sie das Tierschutzportal des Landes Oberösterreich.
Diese Webseite dient als zentrale Anlaufstelle für die Suche nach entlaufenen oder neuen Haustieren. 
Der Vorteil liegt darin, dass Sie Ihr vermisstes Tier jederzeit suchen können, unabhängig von den Amtszeiten. Zudem finden Sie auf dieser Plattform Informationen über Tiere, die im Tierheim Steyr auf ihre Besitzer warten.