Gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises kann auf Antrag eine gebührenpflichtige Meldebestätigung beim Meldeamt erhalten werden.
Die Bezahlung erfolgt direkt im Meldeamt.
Die Gebühren belaufen sich auf:
• € 2,10 für eine Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister.
• € 3,00 für eine Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister.
• Zusätzlich fallen € 14,30 Eingabegebühr (bei schriftlichem Antrag) und € 14,30 Ausfertigungsgebühr an, wenn die Meldebestätigung nicht an eine bestimmte Person oder Institution gerichtet ist (Allgemeine Meldebestätigung).
Der Antragsteller kann sich allerdings von einer von ihm bevollmächtigten Person, (schriftliche Vollmacht erforderlich) welche sich ebenfalls ausweisen muss, vertreten lassen.