Ehe / Eingetragene Partnerschaften

Eheschließungen und Eingetragene Partnerschaften finden zu den Amtszeiten und Samstagvormittag in der wunderschönen Schlosskapelle im Schloss Lamberg statt.
Auf Anfrage stehen Sondertrauungstermine zwischen Mai und September auch Freitag- und Samstagnachmittag gegen Aufpreis zur Verfügung!

Termine für Eheschließungen / Eingetragene Partnerschaften können für das aktuelle Kalenderjahr und für das gesamte Folgejahr reserviert werden.

Das Standesamt Steyr vermittelt auf Wunsch das Engagement eines Musikers für die im Trauungssaal vorhandene antike Orgel oder ein Keyboard.
Durch vier Musikstücke wird die Trauung sowohl musikalisch aufgelockert als auch festlich und feierlich gestaltet.

Weiter Informationen:
Terminkalender


Ermittlung der Ehefähigkeit / der Partnerschaftsfähigkeit

Das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit / der Partnerschaftsfähigkeit kann bei jedem Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Eheschließung / der Begründung der Eingetragenen Partnerschaft, unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobten / beider Partner durchgeführt werden.

Für das Durchführen des Verfahrens am Standesamt Steyr bitten wir um eine telefonische Terminvereinbarung unter +43 7252 575 237.

Benötigte Urkunden (im Original):

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis – bei fremder Staatsangehörigkeit der Reisepass
  • Heiratsurkunden / Partnerschaftsurkunden aller Vorehen / Partnerschaften
  • Nachweis der Auflösung aller Vorehen /Partnerschaften mit Vermerk der materiellen Rechtskraft
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Nachweis der akademischen Grade
  • Meldezettel (wenn der Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich ist)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Bei fremder Staatsangehörigkeit werden zusätzliche Urkunden benötigt und deshalb ersuchen wir vorab um persönliche Kontaktaufnahme, da für jedes Land andere Vorschriften bestehen.
Sie bekommen von uns eine Liste der notwendigen Urkunden, welche für Ihre Eheschließung / Eingetragene Partnerschaft notwendig sind.

Alle fremdsprachigen Urkunden müssen entweder in internationaler Form (= mehrsprachig) oder in einer von einem in Österreich ansässig gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzten Form vorgelegt werden.

Darüber hinaus kann eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung für Ihr Land notwendig sein. Gerne informieren wir Sie telefonisch darüber.

Teilauszug / Ehefähigkeitszeugnis

Österreichische Staatsbürger:innen benötigen für eine Eheschließung / Eingetragene Partnerschaft im Ausland noch zusätzliche Urkunden.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei dem Standesamt, wo Ihre Eheschließung / Eingetragene Partnerschaft stattfinden wird.
Je nach Abkommen zwischen den Ländern kann dies ein Teilauszug gem. § 58 Personenstandsgesetz (früher: Ledigkeitsbescheinigung) oder ein Ehefähigkeitszeugnis sein.

Weitere Informationen:
Ehefähigkeitszeugnis (oesterreich.gv.at)

Jubiläumshochzeiten

Ehepaare, die die

  • Goldene Hochzeit (50 Jahre)
  • Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
  • Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
  • Gnadenhochzeit (70 Jahre)
  • Juwelenhochzeit (72 ½ Jahre)
  • Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) feiern,

werden sowohl seitens der Stadt Steyr als auch des Landes Oberösterreich geehrt. Anträge dafür liegen in den Stadtservicestellen auf und stehen auch online zur Verfügung.

Mit dem Ansuchen ist die Heiratsurkunde vorzulegen.

Den Ehejubilaren mit Hauptwohnsitz in Steyr wird vom Bürgermeister der Stadt Steyr oder einem/einer von ihm ernannte/n Vertreter/in eine Ehrenurkunde überreicht. 
Als kleine Aufmerksamkeit erhält jedes Jubelpaar eine Steyr-Torte, einen Blumenstrauß und auf Wunsch kann ein Fotograf die Ehrung festhalten.

Weitere Informationen: 
Land Oberösterreich - Urkunde und Glückwunschschreiben für Ehejubilare

Fachabteilung Personenstands- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten