Beurkundung Todesfall

Bei Eintritt eines Todesfalles kontaktieren Sie bitte ein Bestattungsunternehmen. Dieses wird alle notwendigen Schritte für Sie übernehmen.

Für die Beurkundung sind folgende Urkunden notwendig (im Original):

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis – bei fremder Staatsangehörigkeit der Reisepass
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Scheidungsbeschluss mit Vermerk der materiellen Rechtskraft (falls geschieden)
  • Sterbeurkunde (falls verwitwet)
  • Meldezettel (wenn der Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich ist)

Alle fremdsprachigen Urkunden müssen entweder in internationaler Form (= mehrsprachig) oder in einer von einem in Österreich ansässig gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzten Form vorgelegt werden.
Darüber hinaus kann eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung für Ihr Land notwendig sein. Gerne informieren wir Sie telefonisch darüber unter +43 7252 575 237.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Todgeburt

Für die Beurkundung sind folgende Urkunden notwendig (im Original):

  • Formular „Namensgebung
  • Geburtsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern – bei fremder Staatsangehörigkeit der Reisepass
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Scheidungsbeschluss mit Vermerk der materiellen Rechtskraft (falls geschieden)
  • Sterbeurkunde (falls verwitwet)
  • Meldezettel (wenn der Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich ist)

Alle fremdsprachigen Urkunden müssen entweder in internationaler Form (= mehrsprachig) oder in einer von einem in Österreich ansässig gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzten Form vorgelegt werden.
Darüber hinaus kann eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung für Ihr Land notwendig sein. Gerne informieren wir Sie telefonisch unter +43 7252 575 237.

Sternenkinder - Stille Geburt

Fehlgeburten von Kindern unter 500 Gramm können freiwillig und zeitlich unbegrenzt rückwirkend von jedem Standesamt in das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) eingetragen werden.
Danach kann eine Urkunde mit dem Namen des Kindes ausgestellt werden. Auf Wunsch können auch Mutter und Vater eingetragen werden.
Vielen Eltern erleichtert dies, das Geschehene zu verarbeiten.

Für die Beurkundung sind folgende Unterlagen notwendig (im Original):

  • Ärztliche Bestätigung, die den Tag und soweit feststellbar das Geschlecht der Fehlgeburt beinhaltet
  • Amtlicher Lichtbildausweis von Mutter und Vater
Fachabteilung Personenstands- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten