Beihilfen für Bildung

Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung

Die Stadt Steyr vergibt für das Studienjahr 2024/2025 aus den Erträgnissen der Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung eine Studienbeihilfe in Höhe von 2.000,00 Euro. Entscheidungen über die Vergabe treffen der Stadtsenat der Stadt Steyr als zuständiges Gremium. 

Kriterien für die Vergabe

Die Studienbeihilfe richtet sich vorrangig an Hochschüler:innen, die Mathematik an einer inländischen oder im EU-Raum gelegenen Universität studieren und in Steyr ihren Wohnsitz haben. 
Soziale Bedürftigkeit ist ein weiteres Auswahlkriterium. Falls sich keine Mathematikstudierenden bewerben, können Studierende anderer Fachrichtungen, die die übrigen Kriterien erfüllen, berücksichtigt werden. Studierende, die sich um diese Studienbeihilfe bewerben, müssen ein formloses Ansuchen mit dem Betreff "Studienbeihilfe Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung" bis spätestens 15. Oktober beim Magistrat Steyr via E-Mail (schule@steyr.gv.at) einbringen. 

Benötigte Unterlagen

Zum Antrag sind eine Inskriptions-Bestätigung für das laufende Wintersemester, ein Bescheid über die Zuerkennung einer Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 sowie Prüfungszeugnisse aus den letzten beiden Semestern mit einer Gesamtbeurteilung von mindestens "gut" beizufügen. 

Hinweis

Die Studienbeihilfe aus der Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung steht ausschließlich Studierenden offen, die bereits mindestens zwei Semester studiert haben

...und so gehts

1. Benötigte Unterlagen aufbereiten

Formloses Ansuchen
Inskriptionsbestätigung
Studienbeihilfebescheid
Prüfungszeugnisse

2. Übermittlung der Unterlagen

schule@steyr.gv.at

Finanzielle Unterstützung für Studierende aus Steyr

Viele Studierende aus Steyr melden ihren Hauptwohnsitz am Studienort außerhalb von Steyr an, um von vergünstigten Semestertickets der regionalen Verkehrsbetriebe zu profitieren. Die Stadt Steyr unterstützt Studierende, die in Österreich studieren, indem sie die Kosten für das Semesterticket übernimmt, um eine Verlegung des Hauptwohnsitzes aus finanziellen Gründen zu verhindern.

Höhe der Förderung

Studierende aus Steyr, die nicht in Steyr studieren, erhalten für jedes Studiensemester den Betrag, den sie am Studienort als Rabatt für das Semesterticket des öffentlichen Personennahverkehrs erhalten.

Förderungsbedingungen

Die Förderung ist schriftlich mittels eines speziellen Formulars beim Magistrat der Stadt Steyr, FA für Schule und Sport, zu beantragen. Erforderliche Unterlagen sind u.a. das Semesterticket, der gültige Studienausweis, die Inskriptionsbestätigung, eine Meldebestätigung und die Bankverbindung. Bei missbräuchlicher Nutzung der Förderung haftet der Antragsteller der Stadt Steyr. Die Datenverwendung erfolgt gemäß den Datenschutzbestimmungen.

Auszahlungsmodalitäten

Die Förderung wird im Nachhinein und nach Überprüfung der Daten überwiesen


...und so gehts

1. Benötigte Unterlagen aufbereiten

Formloses Ansuchen
Inskriptionsbestätigung
Studienbeihilfebescheid
Prüfungszeugnisse

2. Übermittlung der Unterlagen

schule@steyr.gv.at

Student:Innen-Semesternetzkarte

Die StudentInnen-Semesternetzkarte berechtigt zur Benutzung aller Linien der Stadtbus Steyr GmbH innerhalb eines Winter- oder Sommersemesters. Sie ist jedoch nicht gültig für andere Linien des OÖ. Verkehrsverbundes. Anspruchsberechtigt sind Studierende an Hoch- und Fachhochschulen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Steyr haben. Die StudentInnen-Semesternetzkarte kann zum Preis von 53,50 Euro im Servicecenter der Stadtbetriebe Steyr, Ennser Straße 10, erworben werden.

...und so gehts

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Persönlich abholen

Servicecenter Stadtbetriebe Steyr, Ennserstraße 10, 4400 Steyr