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Löschungs- und Freilassungserklärungen

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Liegenschaft mit einem Recht der Stadt belastet ist, das inzwischen gegenstandslos geworden ist, wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung für Privatrechtsangelegenheiten. Wir prüfen für Sie, ob diese Rechte entbehrlich oder durch Zeitablauf erloschen sind und veranlassen gegebenenfalls die Ausstellung einer grundbuchsfähigen Löschungserklärung.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Überprüfung städtischer Rechte: Wir überprüfen, ob Rechte wie Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte für Wasser, Kanal und Gas, Überbaurechte sowie Bauverzichtspflichten noch relevant sind.
  • Ausstellung von Löschungserklärungen: Bei Entbehrlichkeit der Rechte stellen wir eine grundbuchsfähige Löschungserklärung aus.
  • Freilassungserklärungen: Wenn Sie einen Teil Ihres Liegenschaftsbesitzes lastenfrei in eine andere Grundbuchseinlage übertragen möchten, prüfen wir, ob der abzuschreibende Teil nicht vom jeweiligen Recht betroffen ist und stellen Ihnen eine Freilassungserklärung aus.

Kontaktmöglichkeiten:
Ihre Anfragen können Sie telefonisch oder schriftlich an unsere Fachabteilung richten. Wir stehen Ihnen während der Amtsstunden zur Verfügung.