Für eine Zustellung per E-Mail ist, aufgrund der Datenschutzbestimmungen, die schriftliche Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers notwendig.
Sollten Sie sich dafür entscheiden und Ihre Vorteile nutzen, ersuchen wir Sie, das Online-Formular vollständig auszufüllen und mit Ihrer ID Austria zu signieren.
Besitzen Sie noch keine digitale Signatur, können Sie uns das ausgefüllte Formular auch gerne via E-Mail an steuern@steyr.gv.at übermitteln.
Hinweis:
Wenn Sie bereits eine ID-Austria besitzen und bei dieser die Registrierung zur elektronischen Zustellung aktiviert haben, ist es uns trotz Ihres Antrages leider
nicht möglich, Ihnen Schriftstücke via E-Mail zuzustellen. Ihre Schriftstücke werden weiterhin in „Mein Postkorb“ im jeweiligen Portal (Handy-App Digitales Amt,
oesterreich.gv.at, USP …) für Sie hinterlegt. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe, die wir einhalten müssen.
Erst nach Deaktivierung der Registrierung zur elektronischen Zustellung im jeweiligen Portal, können wir Ihre Schriftstücke via E-Mail zustellen. Beachten Sie bitte,
dass nach Deaktivierung dieser Funktion alle Schriftstücke sämtlicher österreichischen Behörden nicht mehr in „Mein Postkorb“ zugestellt werden können!
Für eine elektronische Zustellung in „Mein Postkorb“ müssen Sie in Ihrem Portal (Handy-App Digitales Amt, oesterreich.gv.at, USP …) einer elektronischen Zustellung in „Mein Postkorb“ zustimmen. Eine Aktivierung oder Deaktivierung von „Mein Postkorb“ ist durch das Magistrat der Stadt Steyr nicht möglich, da diese Angelegenheit nur durch den/die Bürger/-in auf dem jeweiligen Portal des Bundes erledigt werden kann.
Links zum Bundesministerium für Finanzen (BMF) betreffend der elektronischen Zustellung: