Gebührenabwicklung und Zahlungsoptionen

Entdecken Sie auf unserer Website alle wichtigen Informationen rund um die Bezahlung Ihrer Gemeindeabgaben.
Erfahren Sie, wie Sie bequem per SEPA-Lastschrift zahlen und die elektronische Zustellung der Gemeindevorschreibungen nutzen können. 

SEPA-Lastschrift

Gerne können Sie sämtliche Gemeindeabgaben bequem und einfach im Sepa-Lastschriftverfahren („Abbuchungsauftrag“) bezahlen. Die Ihnen vorgeschriebenen Beträge werden dann zum jeweiligen Fälligkeitstermin von Ihrem Bankkonto eingezogen. Wenn Sie diese komfortable Zahlungsart nutzen möchten füllen Sie das Online-Formular aus. Sollten Sie noch nicht über eine digitale Signatur verfügen, können Sie uns das ausgefüllte Formular selbstverständlich auch gerne via E-Mail an abgabeneinhebung@steyr.gv.at übermitteln.

Elektronische Zustellung von Gemeindevorschreibungen

Der Magistrat der Stadt Steyr ist als moderner Dienstleistungsbetrieb stets darum bemüht, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und noch bürgerfreundlicher zu gestalten. 
Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, behördliche Schriftstücke des Magistrates der Stadt Steyr elektronisch per E-Mail oder in „Mein Postkorb“ zugestellt zu bekommen.

Grundsätzlich können Gemeindevorschreibungen nicht per E-Mail zugestellt werden, wenn bereits eine Zustellung in „Mein Postkorb“ aktiviert worden ist. 

  • Zustellung per E-Mail

  • Zustellung in "Mein Postkorb"

Für eine Zustellung per E-Mail ist, aufgrund der Datenschutzbestimmungen, die schriftliche Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers notwendig. 
Sollten Sie sich dafür entscheiden und Ihre Vorteile nutzen, ersuchen wir Sie, das Online-Formular vollständig auszufüllen und mit Ihrer ID Austria zu signieren. 
Besitzen Sie noch keine digitale Signatur, können Sie uns das ausgefüllte Formular auch gerne via E-Mail an steuern@steyr.gv.at übermitteln.

Hinweis:
Wenn Sie bereits eine ID-Austria besitzen und bei dieser die Registrierung zur elektronischen Zustellung aktiviert haben, ist es uns trotz Ihres Antrages leider 
nicht möglich, Ihnen Schriftstücke via E-Mail zuzustellen. Ihre Schriftstücke werden weiterhin in „Mein Postkorb“ im jeweiligen Portal (Handy-App Digitales Amt, 
oesterreich.gv.at, USP …) für Sie hinterlegt. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe, die wir einhalten müssen.
Erst nach Deaktivierung der Registrierung zur elektronischen Zustellung im jeweiligen Portal, können wir Ihre Schriftstücke via E-Mail zustellen. Beachten Sie bitte,
dass nach Deaktivierung dieser Funktion alle Schriftstücke sämtlicher österreichischen Behörden nicht mehr in „Mein Postkorb“ zugestellt werden können!