Schanigärten

Die Aufstellung von Schanigärten auf öffentlichen Verkehrsflächen erfordert die straßenpolizeiliche Genehmigung der Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten sowie die Zustimmung des Grundeigentümers durch die Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung.

Für Schanigärten im Altstadtbereich ist eine behutsame Gestaltung von hoher Bedeutung. Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig das Einvernehmen mit der Fachabteilung für Altstadterhaltung, Denkmalpflege und Stadterneuerung zu suchen, um eine reibungslose Genehmigung zu gewährleisten. 

Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ist bei der Fachabteilung für Liegenschaftsverwaltung einzureichen.
Ein separater Antrag für die straßenpolizeiliche Genehmigung ist nicht erforderlich, da dieser automatisch an die Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten weitergeleitet wird.

Benötigte Unterlagen:

  • Planliche Darstellung (Lageplan, Möblierungsplan)
  • Entsprechendes Prospektmaterial oder Fotos betreffend Schirme, Möblierung, Schankeinrichtung etc.

Gebühren:

  • € 14,30 Stempelgebühr
  • € 35,80 Verwaltungsabgabe 


Beantragen Sie Ihre Genehmigung zur Aufstellung eines Schanigartens

1. Formular ausfüllen

2. Fertig

Nachdem der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie den Bescheid per Post.


Sperrzeitenverkürzungen

Das Ansuchen um Sperrzeitenverkürzung wird von Gastgewerbetreibenden z. B. zum Zwecke der Durchführung von Geburtstagsfeiern, Weihnachtsfeiern etc. an die Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten gestellt.
Zum Zwecke der Bescheiderlassung wird eine Stellungnahme von der Landespolizeidirektion eingeholt, dadurch kann die Bearbeitungsdauer bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Formulare:
Sperrzeitenverkürzung juristische Person
Sperrzeitenverkürzung natürliche Person