Navigieren zu:

Geburt

Die Stadt Steyr gratuliert Ihnen anlässlich der Geburt Ihres Kindes sehr herzlich!
Um eine rasche Beurkundung vornehmen zu können, kontrollieren Sie bitte rechtzeitig vor der Geburt schon Ihre Urkunden auf Vollständigkeit und nehmen diese im Original ins Krankenhaus mit.

Für die Beurkundung sind folgende Urkunden notwendig (im Original):

  • Formular Namensgebung
  • händisch ausgefüllter Meldezettel für das Kind (Anmeldung erfolgt am Standesamt!)
  • Geburtsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern – bei fremder Staatsangehörigkeit der Reisepass
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet)
  • Scheidungsbeschluss mit Vermerk der materiellen Rechtskraft (falls geschieden)
  • Sterbeurkunde (falls verwitwet)
  • Nachweis der akademischen Grade
  • Wenn der Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich ist - Meldezettel der Eltern


Alle fremdsprachigen Urkunden müssen entweder in internationaler Form (= mehrsprachig) oder in einer von einem in Österreich ansässig gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzten Form vorgelegt werden.
Darüber hinaus kann eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung für Ihr Land notwendig sein. Gerne informieren wir Sie telefonisch unter +43 7252 575 238 darüber.

Weitere Informationen:
Digitaler Babypoint
Förderung für Mehrwegwindeln


Zum Download:

Vaterschaftsanerkenntnis für uneheliche Kinder

Möchten Sie die Vaterschaft zu Ihrem neugeborenen Kind anerkennen, dann vermerken Sie dies bitte gleich auf dem Formular Namensgebung, damit Sie in der auszustellenden Geburtsurkunde gleich eingetragen sind.
Ein Vaterschaftsanerkenntnis kann aber auch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Erklärung der gemeinsamen Obsorge

Grundsätzlich kommt die Obsorge für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, allein der Mutter zu. 
Die Eltern können jedoch vor jedem Standesamt persönlich und unter gleichzeitiger Anwesenheit einmalig bestimmen, dass sie beide mit der Obsorge betraut sind.

Sternenkinder - Stille Geburt

Fehlgeburten von Kindern unter 500 Gramm können freiwillig und zeitlich unbegrenzt rückwirkend von jedem Standesamt in das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) eingetragen werden.
Danach kann eine Urkunde mit dem Namen des Kindes ausgestellt werden. Auf Wunsch können auch Mutter und Vater eingetragen werden.
Vielen Eltern erleichtert dies, das Geschehene zu verarbeiten.

Für die Beurkundung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Ärztliche Bestätigung, die den Tag und soweit feststellbar das Geschlecht der Fehlgeburt beinhaltet
  • Amtlicher Lichtbildausweis von Mutter und Vater
Fachabteilung Personenstands- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten