Einleitungsverfahren für Volksbegehren

Wahlberechtigte können unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises entweder persönlich im Steyrer Rathaus in der Fachabteilung für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen (im Hof links) während der Parteienverkehrszeiten (montags und dienstags 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 16 Uhr; mittwochs, donnerstags und freitags 8 bis 12 Uhr) oder online beim BM.I mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) Ihre Unterstützungserklärung abgeben.

Für diese Volksbegehren können Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

Aktuelle Volksbegehren - Unterstützungsphase